Infolge der Abstimmung vom 25. September 2022 wird bei den MWST-Sätzen eine Anpassung nötig und entsprechend werden neue Formulare für die Einreichung benötigt.
Gemäss erster Mitteilung der ESTV (Stand 13.03.2023) können ab 1. Juli 2023 mit den neuen Formularen die Steuern abgerechnet werden.
https://www.estv.admin.ch/estv/deehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-steuersaetze-2024.html/home/m
Was bedeutet dies nun für Sie konkret? Um diese Frage zu klären, haben wir Ihnen alle relevanten Informationen im nachfolgenden Flyer zusammengestellt.
Bei weiterführenden Fragen stehen Ihnen unsere Consultants zur Verfügung.